AGBs der Baff GmbH für CODE CASE für öffentliche und exklusive Veranstaltungen.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
- Veranstalter und Vertragspartner für CODE CASE ist:
Baff GmbH
An der Fohlenweide 22
67112 Mutterstadt
Deutschland
Vertreten durch: Patrick Strese
E-Mail: info@baff.eu
- CODE CASE ist eine Marke bzw. ein Veranstaltungsangebot der Baff GmbH.
- Diese AGB gelten insbesondere für:
- öffentliche CODE-CASE-Termine,
- private Gruppenbuchungen,
- Geburtstage und Junggesellenabschiede,
- Schulklassen,
- Firmenveranstaltungen, exklusive Veranstaltungen,
- mobile CODE-CASE-Veranstaltungen beim Kunden,
- Ticket- und Gutscheinbuchungen.
- Für individuell vereinbarte Firmen- oder Sonderveranstaltungen gelten ergänzend die Bestimmungen des jeweiligen Angebots bzw. der Auftragsbestätigung.
- Bei Unternehmern gelten entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden nur, wenn die Baff GmbH diesen ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Beschreibung von CODE CASE
- CODE CASE ist ein interaktives Escape-Event mit verschiedenen Rätselstationen, Spiel-, Video-, Audio- und digitalen Elementen.
- Im Unterschied zu einem klassischen Escape Room werden Teilnehmer nicht in einem Raum eingeschlossen.
- Die Teilnehmer spielen in Teams und lösen innerhalb bestimmter Zeitabschnitte unterschiedliche Aufgaben und Rätsel.
- Die konkrete Anzahl und Gestaltung der Rätsel, Stationen, Video- oder Audioelemente kann weiterentwickelt oder verändert werden.
- Die Baff GmbH kann einzelne Rätsel, Stationen, technische Elemente und Abläufe verändern, soweit der wesentliche Gesamtcharakter des gebuchten Escape-Events erhalten bleibt.
3. Vertragsabschluss
- Die Darstellung von CODE-CASE-Veranstaltungen, Preisen und Terminen auf der Website bzw. im Ticketshop stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
- Durch Abschluss des Buchungsvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Erwerb der ausgewählten Leistung ab.
- Der Vertrag kommt mit der Buchungs- bzw. Auftragsbestätigung durch die Baff GmbH oder das eingesetzte Buchungssystem zustande.
- Bei individuellen Angeboten kommt der Vertrag mit Annahme des Angebots bzw. Erteilung des Auftrags zustande.
- Nach Abschluss des Vertrags ist die Buchung verbindlich.
4. Prüfung der Buchung
- Der Kunde ist verpflichtet, seine Buchungsbestätigung nach Erhalt auf Richtigkeit zu kontrollieren.
Dies betrifft insbesondere:
- Datum,
- Uhrzeit,
- Veranstaltungsort,
- Teilnehmerzahl,
- gebuchten Tarif,
- Gesamtpreis.
- Offensichtliche Fehler sind unverzüglich mitzuteilen.
- Ein Anspruch auf Änderung einer versehentlich falsch vorgenommenen Buchung besteht nicht.
Die Baff GmbH kann jedoch freiwillig eine Änderung aus Kulanz ermöglichen.
5. Preise und Zahlung
- Es gelten die im Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise bzw. die im individuellen Angebot vereinbarten Preise.
- Die Preise können abhängig von:
-Termin,
- Tageszeit,
- Gruppengröße,
- Kundengruppe,
- Exklusivität,
- Veranstaltungsort
unterschiedlich sein.
- Der für die konkrete Buchung angezeigte bzw. bestätigte Preis ist maßgeblich.
- Als Zahlungsarten können – abhängig von der jeweiligen Buchung – insbesondere angeboten werden:
-PayPal,
- Banküberweisung,
- Zahlung vor Ort.
- Die Zahlung ist entsprechend der angegebenen Zahlungsfrist fällig.
- Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann die Baff GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten bzw. die Buchung aufheben.
- Gesetzliche Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.
6. Teilnehmerzahl und Staffelpreise
- Soweit der Preis von der gebuchten Teilnehmerzahl abhängt, ist grundsätzlich die für die jeweilige Buchung angegebene bzw. vereinbarte Teilnehmerzahl maßgeblich.
- Verringert sich die tatsächliche Teilnehmerzahl nach der Buchung, besteht kein Anspruch darauf, den Gesamtpreis entsprechend der geringeren Teilnehmerzahl zu reduzieren.
- Insbesondere kann aufgrund von Staffelpreisen bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl ein anderer Preis pro Person gelten.
- Zusätzliche Teilnehmer können nur aufgenommen werden, soweit:
- die maximale Kapazität nicht überschritten wird,
- organisatorisch eine Teilnahme möglich ist und
- die Baff GmbH der Erweiterung zustimmt.
- Zusätzliche Teilnehmer sind entsprechend der für die Buchung geltenden Preisregelung zu bezahlen.
7. Tickets und Zutritt
- Ein Ticket berechtigt zum einmaligen Besuch des angegebenen CODE-CASE-Termins.
- Elektronische Tickets können – soweit technisch möglich – digital oder ausgedruckt vorgelegt werden.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, sein Ticket vor unberechtigter Vervielfältigung und Nutzung zu schützen.
- Ein bereits beim Einlass verwendetes Ticket berechtigt nicht zu einem erneuten Zutritt.
- Tickets dürfen grundsätzlich privat an andere Personen weitergegeben werden, soweit für den konkreten Tarif keine Personalisierung oder sonstige Einschränkung vorgesehen ist.
- Ein gewerblicher Weiterverkauf oder Verkauf zu einem höheren Preis bedarf der vorherigen Zustimmung der Baff GmbH.
8. Kein Widerrufsrecht bei Veranstaltungsterminen
- Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
- Eine Buchung für einen bestimmten CODE-CASE-Termin ist deshalb nach Vertragsschluss verbindlich.
- Das gesetzliche Widerrufsrecht für andere Verträge, beispielsweise beim Erwerb bestimmter Gutscheine oder Waren, bleibt hiervon unberührt.
9. Stornierung öffentlicher und regulärer CODE-CASE-Buchungen
9.1 Keine freie Stornierung
- Eine Stornierung oder Rückgabe verbindlich gebuchter Tickets durch den Kunden ist grundsätzlich ausgeschlossen.
- Dies gilt insbesondere bei:
- Krankheit,
- persönlicher oder beruflicher Verhinderung,
- Änderung der Reise- oder Freizeitplanung,
- Nichtteilnahme einzelner Personen,
- Nichterscheinen,
- versehentlich falsch gewähltem Termin,
- verspäteter Anreise.
- Kann der Kunde bzw. ein Teilnehmer nicht teilnehmen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.
9.2 Ticketweitergabe
Der Kunde kann sein Ticket grundsätzlich an eine andere Person weitergeben, sofern der konkrete Tarif nicht ausdrücklich personalisiert oder anderweitig beschränkt ist.
9.3 Kulanzweise Umbuchung
- Die Baff GmbH kann bei frühzeitiger Anfrage freiwillig eine Umbuchung auf einen anderen verfügbaren CODE-CASE-Termin ermöglichen.
- Ein Rechtsanspruch auf eine Umbuchung besteht nicht.
- Ob eine Umbuchung möglich ist, hängt insbesondere davon ab:
- wie frühzeitig die Anfrage erfolgt,
- ob für den gewünschten Ersatztermin Kapazitäten vorhanden sind,
- ob Personal und Rätselstationen entsprechend eingeplant werden können,
- ob durch die Änderung zusätzliche Kosten entstehen.
- Je kurzfristiger eine Anfrage erfolgt, desto geringer ist regelmäßig die Möglichkeit einer kulanzweisen Umbuchung.
- Die Baff GmbH kann die Umbuchung von einer angemessenen Umbuchungsgebühr bzw. der Übernahme tatsächlich entstehender Mehrkosten abhängig machen.
- Der Kunde wird über etwaige Kosten informiert, bevor die Umbuchung durchgeführt wird.
- Eine aus Kulanz gewährte Umbuchung begründet keinen Anspruch auf weitere Umbuchungen oder eine entsprechende Behandlung zukünftiger Buchungen.
10. Verspätung und Nichterscheinen
- Kunden müssen rechtzeitig zu der in der Buchungsbestätigung angegebenen Uhrzeit erscheinen.
- CODE CASE folgt einem zeitlich abgestimmten Ablauf. Bei verspäteter Ankunft kann die vollständige Teilnahme nicht gewährleistet werden.
- Aus Rücksicht auf andere Gruppen und nachfolgende Termine kann sich bei verspätetem Erscheinen die tatsächliche Spielzeit verkürzen.
- Ein Anspruch auf Verlängerung der gebuchten Spielzeit besteht nicht.
- Bei erheblicher Verspätung kann eine Teilnahme organisatorisch unmöglich sein.
- In diesem Fall sowie bei vollständigem Nichterscheinen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Preises.
11. Teamzusammensetzung und parallele Gruppen
- Bei öffentlichen CODE-CASE-Terminen können mehrere Gruppen gleichzeitig spielen.
- Die jeweiligen Teams spielen grundsätzlich als eigene Gruppe, können sich jedoch zeitgleich mit anderen Teilnehmergruppen in der Eventlocation befinden.
- Ein Anspruch auf alleinige Nutzung der gesamten Eventlocation besteht nur bei ausdrücklich vereinbarter Exklusivbuchung.
- Die Baff GmbH ist berechtigt, die Einteilung der Rätselstationen sowie die Reihenfolge der einzelnen Spielrunden organisatorisch festzulegen.
12. Kinder und Jugendliche
- CODE CASE ist grundsätzlich auch für Kinder und Jugendliche geeignet, soweit bei der jeweiligen Veranstaltung nichts Abweichendes angegeben wird.
- Das empfohlene Mindestalter kann je nach Veranstaltung oder Buchungsmodell variieren.
- Bei Minderjährigen liegt die Aufsichtspflicht grundsätzlich bei den Eltern, Lehrkräften, Betreuern oder sonstigen verantwortlichen Begleitpersonen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Die Baff GmbH übernimmt keine allgemeine Aufsichtspflicht für Minderjährige allein aufgrund der Teilnahme an CODE CASE.
13. Schulklassen und Jugendgruppen
- Für Schulklassen können besondere Konditionen und Preise angeboten werden.
- Voraussetzung für entsprechende Sonderpreise kann insbesondere eine Mindestteilnehmerzahl sein.
- Lehrkräfte bzw. sonstige Begleitpersonen bleiben während der Veranstaltung für die ihnen anvertrauten Minderjährigen verantwortlich.
- Den Sicherheits- und Verhaltensanweisungen der Mitarbeiter von CODE CASE ist Folge zu leisten.
14. Nutzung der Location in Mutterstadt
- Bei Veranstaltungen in der CODE-CASE-Location in Mutterstadt dürfen ausschließlich die für die Veranstaltung freigegebenen Bereiche genutzt werden.
- Die Lounge bzw. sonstige Aufenthaltsbereiche können nach Maßgabe des gebuchten Angebots vor oder nach dem Spiel genutzt werden.
- Soweit das Mitbringen eigener Kuchen, Snacks oder Getränke gestattet ist, erfolgt dies auf eigene Verantwortung.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Räumlichkeiten, Einrichtungsgegenstände, Rätselgegenstände und technischen Geräte pfleglich zu behandeln.
- Für schuldhaft verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Vorschriften.
15. Rätselgegenstände und Spielmaterial
- Die bei CODE CASE verwendeten:
- Koffer,
- Schlösser,
- Tablets,
- Bildschirme,
- technischen Geräte,
- Rätselmaterialien,
- Spielgegenstände
bleiben Eigentum der Baff GmbH bzw. des jeweiligen Eigentümers.
- Rätselgegenstände dürfen nicht gewaltsam geöffnet, beschädigt, manipuliert oder ohne Anweisung zerlegt werden.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Anweisungen der Game-Master bzw. Mitarbeiter zu beachten.
- Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung haftet der Verursacher nach den gesetzlichen Vorschriften.
16. Geheimhaltung von Rätseln und Lösungen
- Der besondere Wert von CODE CASE beruht darauf, dass Teilnehmer die Rätsel und Lösungen vor ihrer Teilnahme nicht kennen.
- Teilnehmer dürfen daher wesentliche Rätsel, Codes, Lösungen, Videos, Spielunterlagen oder sonstige geschützte Spielinhalte nicht vollständig oder in wesentlichen Teilen veröffentlichen oder öffentlich zugänglich machen.
- Dies gilt insbesondere für:
- soziale Netzwerke,
- Videoportale,
- Websites,
- öffentliche Foren,
- Blogs und vergleichbare Veröffentlichungen.
- Allgemeine Erfahrungsberichte und Fotos, die keine wesentlichen Rätsel oder Lösungen offenlegen, bleiben selbstverständlich zulässig.
17. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
- Private Fotoaufnahmen sind grundsätzlich zulässig, soweit dadurch der Spielablauf nicht gestört wird und keine Rätsel, Lösungen oder Rechte anderer Teilnehmer unzulässig veröffentlicht werden.
- Video- oder Tonaufnahmen wesentlicher Teile des Spiels, der Rätsel, Videos, Lösungen oder sonstiger geschützter Inhalte sind ohne vorherige Zustimmung der Baff GmbH nicht zulässig.
- Gewerbliche Aufnahmen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Baff GmbH.
18. Hausrecht und Verhalten
- Die Baff GmbH und ihre Mitarbeiter üben in der CODE-CASE-Location das Hausrecht aus.
- Teilnehmer müssen Anweisungen Folge leisten, die der:
- Sicherheit,
- Vermeidung von Schäden,
- Durchführung des Spiels,
- Rücksichtnahme auf andere Teilnehmer
dienen.
- Teilnehmer können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn sie insbesondere:
- andere Personen erheblich belästigen,
- die Veranstaltung vorsätzlich oder erheblich stören,
- Rätselmaterial oder technische Geräte beschädigen,
- Sicherheitsanweisungen missachten,
- andere Personen gefährden,
- aufgrund starken Alkohol- oder Rauschmittelkonsums nicht mehr ordnungsgemäß teilnehmen können.
- Erfolgt der Ausschluss aus einem vom Teilnehmer zu vertretenden Grund, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises.
19. Technische Störungen
- CODE CASE verwendet unter anderem Tablets, Bildschirme, digitale Anwendungen sowie Video- und Audioelemente.
- Kurzzeitige technische Störungen können trotz sorgfältiger Wartung nicht vollständig ausgeschlossen werden.
- Die Baff GmbH wird technische Störungen nach Möglichkeit kurzfristig beheben oder durch eine angemessene alternative Durchführung ausgleichen.
- Geringfügige Störungen, die den Gesamtcharakter und wesentlichen Wert der Veranstaltung nicht erheblich beeinträchtigen, begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung.
20. Änderungen durch die Baff GmbH
- Die Baff GmbH kann organisatorisch erforderliche und dem Kunden zumutbare Änderungen am Ablauf vornehmen.
- Dies betrifft insbesondere:
- Reihenfolge der Rätselstationen,
- Raumeinteilung,
- Teams,
- eingesetzte Game-Master,
- einzelne Rätsel,
- Video- oder Audioinhalte,
- technische Systeme.
- Voraussetzung ist, dass der wesentliche Gesamtcharakter der gebuchten Veranstaltung erhalten bleibt.
21. Absage durch die Baff GmbH
- Kann eine Veranstaltung aus einem von der Baff GmbH zu vertretenden Grund nicht stattfinden, wird der gezahlte Veranstaltungspreis erstattet.
- Alternativ kann die Baff GmbH dem Kunden eine Umbuchung auf einen Ersatztermin anbieten.
- Die Entscheidung über die Annahme des Ersatztermins liegt beim Kunden.
- Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach den gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelung dieser AGB.
22. Mindestteilnehmerzahl
- Soweit bei bestimmten Terminen oder Angeboten eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich ist, kann die Durchführung von deren Erreichen abhängig gemacht werden.
- Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Baff GmbH die Veranstaltung absagen.
- Bereits geleistete Zahlungen für die abgesagte Veranstaltung werden erstattet.
- Alternativ kann eine kostenfreie Umbuchung auf einen anderen verfügbaren Termin angeboten werden.
- Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
23. Höhere Gewalt
- Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder anderer außergewöhnlicher, von der Baff GmbH nicht zu vertretender Umstände nicht durchgeführt werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Hierzu können insbesondere gehören:
- Naturereignisse,
- erhebliche Unwetter,
- behördliche Anordnungen,
- erhebliche Störungen der Infrastruktur,
- unvorhersehbare Unbrauchbarkeit der Veranstaltungsräume,
- vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse.
- Die Baff GmbH wird die Kunden möglichst zeitnah informieren.
- Soweit möglich, kann ein Ersatztermin angeboten werden.
24. Exklusive Veranstaltungen in Mutterstadt
- Kunden können CODE CASE nach individueller Vereinbarung exklusiv buchen.
- Bei einer Exklusivbuchung wird die vereinbarte Kapazität bzw. Veranstaltung für den Kunden reserviert.
- Preise richten sich insbesondere nach:
- Teilnehmerzahl,
- Termin,
- vereinbartem Leistungsumfang.
- Maßgeblich ist das individuelle Angebot bzw. die Auftragsbestätigung.
25. Mobile CODE-CASE-Veranstaltungen
- CODE CASE kann nach individueller Vereinbarung mobil beim Kunden oder an einer vom Kunden bestimmten Location durchgeführt werden.
- Der Kunde muss die im Angebot angegebenen räumlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen rechtzeitig bereitstellen. Hierzu können insbesondere gehören:
- geeignete Veranstaltungsfläche,
- ausreichend Tische und Stühle,
- Stromversorgung,
- wettergeschützte Durchführung,
- ausreichende Aufbau- und Abbauzeiten,
- Zufahrts- und Entlademöglichkeiten.
- Soweit Voraussetzungen vom Kunden nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt werden und die Veranstaltung deshalb nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden kann, bleibt der vereinbarte Vergütungsanspruch nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bestehen.
- Reise-, Transport-, Übernachtungs- oder sonstige vereinbarte Nebenkosten werden entsprechend dem Angebot berechnet.
26. Stornierung exklusiver und mobiler Veranstaltungen
- Exklusive und mobile Veranstaltungen werden individuell geplant. Personal, Material, Rätselstationen, Transport und Veranstaltungskapazitäten werden hierfür verbindlich reserviert.
- Bei einer Stornierung einer verbindlich gebuchten exklusiven oder mobilen Veranstaltung durch den Kunden kann die Baff GmbH folgenden pauschalierten Schadensersatz verlangen:
- bis einschließlich 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Auftragswerts
- 20 bis einschließlich 11 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % des vereinbarten Auftragswerts
- ab 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichtinanspruchnahme: 100 % des vereinbarten Auftragswerts
- Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Der Baff GmbH bleibt – soweit gesetzlich zulässig – der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.
- Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Kosten externer Dienstleister können zusätzlich berücksichtigt werden, soweit dies vertraglich und gesetzlich zulässig ist.
- Eine Stornierung muss in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen. Für die Frist ist der Zugang der Erklärung bei der Baff GmbH entscheidend.
27. Kulanzweise Terminverlegung bei Exklusiv- und Mobilevents
- Die Baff GmbH kann auf frühzeitige Anfrage eine Verlegung auf einen anderen Termin ermöglichen.
- Ein Anspruch auf eine Terminverlegung besteht nicht.
- Voraussetzung ist insbesondere, dass:
- ein Ersatztermin verfügbar ist,
- Personal und Material verfügbar sind,
- keine unverhältnismäßigen zusätzlichen Kosten entstehen.
- Bereits entstandene Fremdkosten können auch bei einer Terminverlegung berechnet werden.
- Eine kulanzweise Terminänderung begründet keinen Anspruch auf weitere Terminänderungen.
28. Gutscheine
- Gutscheine können entsprechend den beim Erwerb angegebenen Bedingungen für CODE-CASE-Leistungen eingesetzt werden.
- Ein Gutschein garantiert keinen bestimmten Veranstaltungstermin.
- Für die Teilnahme muss ein verfügbarer Termin gebucht werden.
- Übersteigt der Preis der gebuchten Leistung den Gutscheinwert, ist die Differenz zu zahlen.
- Soweit technisch vorgesehen, bleibt ein vorhandenes Restguthaben erhalten.
- Für Gutscheine gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen, soweit keine zulässige abweichende Regelung vereinbart wurde.
- Soweit Verbrauchern beim Onlinekauf eines Gutscheins ein Widerrufsrecht zusteht, werden sie hierüber im Bestellprozess gesondert informiert.
29. Haftung
- Die Baff GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Baff GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Für sonstige Schäden haftet die Baff GmbH unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
- Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
30. Persönliche Gegenstände
Für mitgebrachte Kleidung, Mobiltelefone, Taschen, Wertgegenstände oder sonstige persönliche Gegenstände haftet die Baff GmbH nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der vorstehenden Haftungsregelungen.
31. Datenschutz
- Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
- Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur:
- Buchungsabwicklung,
- Zahlungsabwicklung,
- Kommunikation,
- Organisation,
- Durchführung des gebuchten Events.
- Einzelheiten sind der aktuellen Datenschutzerklärung auf CODE-CASE.de zu entnehmen.
32. Werbung per E-Mail
- Wir verwenden Kontaktdaten für werbliche Kommunikation ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen der Bestandskundenwerbung vorliegen, können wir eine im Zusammenhang mit einer Buchung erhaltene E-Mail-Adresse verwenden, um über eigene ähnliche Angebote oder Veranstaltungen zu informieren.
- Der Verwendung kann jederzeit widersprochen werden.
- Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, erfolgt Werbung nur nach vorheriger Einwilligung.
33. Verbraucherstreitbeilegung
Die Baff GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung im Einzelfall besteht.
34. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers nicht entzogen wird.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, wird der Sitz der Baff GmbH als Gerichtsstand vereinbart.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht wirksam einbezogen sein, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrags unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
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